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Befreiphone Suchmaschinenwettstreit - Kurze Suchmaschinen Nachrichten (12. September 2008)

Ein Simmlock-freies Iphone zu gewinnen bei Befreiphone

O weia, wenn ich mir das Datum vom letzten Posting so ansehe, hab ich wirklich noch sehr, sehr viel nach zu holen. Die Arbeit hat mir vom Posten abgehalten. Aber gut, jetzt endlich mal wieder einige Nachrichten zum Thema Suchmaschinen.

Ein besonderer Anlass hat mich dazu gebracht auch mal wieder einiges in Deutsch zu schreiben. Ein richtiger Suchmaschinenwettstreit wurde am 9. September gestartet. Das Stichwort beim Wettbewerb ist; Befreiphone. Ein Stichwort das gewählt wurde weil es halt ein Simlockfreies Iphone zu gewinnen gibt.

Selbstverständlich habe auch ich mich entschlossen da mit zu machen. Nicht um zu gewinnen, das wäre ein weiteres erfreuliche Ergebniss, nein, es ist mal wieder an der Zeit zu sehen wie Google Seiten aus dem Ausland bewertet. Momentan gibt es verstärkt Zeichen dafür das Seiten von ausserhalb eines Landes in Google zurückgesetzt werden, auch wenn sie geschrieben wurden in der gleichen Sprache und auch Technisch es keine Einwände gäbe diese Seiten zurück zu setzen.

Geolocation nennt sich dieses Bevorzugen. Anhand der IP wird die herkunft der Seite bestimmt und im Ranking bevorzugt behandelt wenn sie aus der Umgebung kommt in dessem auch gesucht wurde.

Deutsche Seiten haben es also bei einer Suche in Google.de leichter den Ausländischen gegenüber. Falls, beide die gleichen Voraussetzungen im technischen sowie auch im inhaltlichen Bereich haben.

Zusätzlich sieht man das Linkseiten und Direktories eine Eingabe der Postleitzahl und dem Bundesland als Pflicht angegeben haben. Diese Daten kann eine ausländische Seite schlicht und einfach nicht eingeben. Dies führt zu einer eingeschränkten Anzahl der Möglichkeiten Links an zu fragen.

Aber nun erstmal zum Wettbewerb: ...

Update: 17 Sept.

Einige Links die aufgenommen waren in Google und meinen Beitrag der Suchmaschine erstmal bekannt machen sollten, wurden entfernt. Puff, auf einmal nicht mehr in den Listen.

Dies, und ein gleichartiger Vorgang bei Lawblog.de haben mich veranlasst meinen Beitrag zu entfernen.

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